Wann ist ein SiGeKo notwendig?

Wann dürfen Sie uns zur Unterstützung dazu nehmen?

Je nach Anzahl der Arbeitgebenden bei einem Bauprojekt, nach Dauer des Projekts, Anzahl der Beschäftigten und der Personentage, variieren die Ansprüche an den Sicherheits- und Gesundheitsschutz.

Um da den Überblick nicht zu verlieren, haben wir Ihnen eine Übersicht über die möglichen Gegebenheiten und die damit einhergehenden Pflichten erstellt.

Sicherheits- und Gesundheitsschutz für Projekte jeder Größe!

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Beschäftigte eines Arbeitgebenden, Kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder kleiner 501 Personentage

  • Art der Arbeiten: Besonders gefährliche Arbeiten (Anhang II): NEIN
  • Berücksichtigung der allg. Grundsätze nach § 4 ArbSchG bei der Planung (§2 Abs.1): JA
  • Vorankündigung (§2 Abs.3): NEIN
  • SiGe-Plan: NEIN
  • Unterrichtung zu den Umständen auf dem Gelände der Baustelle (§2 Abs.4): NEIN
  • Koordinator*in (§3 Abs.1): NEIN
  • Unterlage (§3 Abs.2 Nr.3): NEIN

Beschäftigte eines Arbeitgebenden, Kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder kleiner 501 Personentage

  • Art der Arbeiten: Besonders gefährliche Arbeiten (Anhang II): JA
  • Berücksichtigung der allg. Grundsätze nach § 4 ArbSchG bei der Planung (§2 Abs.1): JA
  • Vorankündigung (§2 Abs.3): NEIN
  • SiGe-Plan: NEIN
  • Unterrichtung zu den Umständen auf dem Gelände der Baustelle (§2 Abs.4): JA
  • Koordinator*in (§3 Abs.1): NEIN
  • Unterlage (§3 Abs.2 Nr.3): NEIN

Beschäftigte eines Arbeitgebenden, Größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder größer 500 Personentage

  • Art der Arbeiten: Besonders gefährliche Arbeiten (Anhang II): NEIN
  • Berücksichtigung der allg. Grundsätze nach § 4 ArbSchG bei der Planung (§2 Abs.1): JA
  • Vorankündigung (§2 Abs.3): NEIN
  • SiGe-Plan: NEIN
  • Unterrichtung zu den Umständen auf dem Gelände der Baustelle (§2 Abs.4): JA
  • Koordinator*in (§3 Abs.1): NEIN
  • Unterlage (§3 Abs.2 Nr.3): NEIN

Beschäftigte eines Arbeitgebenden, Größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder größer 500 Personentage

  • Art der Arbeiten: Besonders gefährliche Arbeiten (Anhang II): JA
  • Berücksichtigung der allg. Grundsätze nach § 4 ArbSchG bei der Planung (§2 Abs.1): JA
  • Vorankündigung (§2 Abs.3): JA
  • SiGe-Plan: NEIN
  • Unterrichtung zu den Umständen auf dem Gelände der Baustelle (§2 Abs.4): JA
  • Koordinator*in (§3 Abs.1): NEIN
  • Unterlage (§3 Abs.2 Nr.3): NEIN

Mehrere Arbeitgebende, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden. Kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder kleiner 501 Personentage

  • Art der Arbeiten: Besonders gefährliche Arbeiten (Anhang II): NEIN
  • Berücksichtigung der allg. Grundsätze nach § 4 ArbSchG bei der Planung (§2 Abs.1): JA
  • Vorankündigung (§2 Abs.3): NEIN
  • SiGe-Plan: NEIN
  • Unterrichtung zu den Umständen auf dem Gelände der Baustelle (§2 Abs.4): NEIN
  • Koordinator*in (§3 Abs.1): JA
  • Unterlage (§3 Abs.2 Nr.3): JA

Mehrere Arbeitgebende, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden. Kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder kleiner 501 Personentage

  • Art der Arbeiten: Besonders gefährliche Arbeiten (Anhang II): JA
  • Berücksichtigung der allg. Grundsätze nach § 4 ArbSchG bei der Planung (§2 Abs.1): JA
  • Vorankündigung (§2 Abs.3): NEIN
  • SiGe-Plan: JA
  • Unterrichtung zu den Umständen auf dem Gelände der Baustelle (§2 Abs.4): NEIN
  • Koordinator*in (§3 Abs.1): JA
  • Unterlage (§3 Abs.2 Nr.3): JA

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Nützliche Links zum Thema Arbeitssicherheit

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