Wir sind Ihr kompetenter Partner wenn es um das Thema Arbeitssicherheit geht. Wir betreuen Baustellen aus allen Bereichen des Hoch- und Tiefbaus.
Im Jahr 2000 gründete Bernhard Grübner die Firma SiGeKo Grübner, mit dem Ziel die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen zu verbessern. Das Unternehmen war eines der ersten, welches sich ausschließlich auf dieses Aufgabengebiet spezialisierte und übernahm hier eine Vorreiterrolle.
2006 stieg ich, Jens Grübner in die Firma ein. Zu diesem Zeitpunkt konnte ich bereits auf langjährige Erfahrungen im Baustellenmanagement zurückblicken. 2010 übernahm ich die Firma, baute sie kontinuierlich aus und erweiterte das Portfolio. Seit 2014 firmiert das Unternehmen als "SiGeKo Grübner GmbH".
Art der Arbeiten: Besonders gefährliche Arbeiten (Anhang II): NEIN
Berücksichtigung der allg. Grundsätze nach § 4 ArbSchG bei der Planung (§2 Abs.1): JA
Vorankündigung (§2 Abs.3): NEIN
SiGe-Plan: NEIN
Unterrichtung zu den Umständen auf dem Gelände der Baustelle (§2 Abs.4): NEIN
Koordinator (§3 Abs.1): NEIN
Unterlage (§3 Abs.2 Nr.3): NEIN
Art der Arbeiten: Besonders gefährliche Arbeiten (Anhang II): JA
Berücksichtigung der allg. Grundsätze nach § 4 ArbSchG bei der Planung (§2 Abs.1): JA
Vorankündigung (§2 Abs.3): NEIN
SiGe-Plan: NEIN
Unterrichtung zu den Umständen auf dem Gelände der Baustelle (§2 Abs.4): JA
Koordinator (§3 Abs.1): NEIN
Unterlage (§3 Abs.2 Nr.3): NEIN
Art der Arbeiten: Besonders gefährliche Arbeiten (Anhang II): NEIN
Berücksichtigung der allg. Grundsätze nach § 4 ArbSchG bei der Planung (§2 Abs.1): JA
Vorankündigung (§2 Abs.3): JA
SiGe-Plan: NEIN
Unterrichtung zu den Umständen auf dem Gelände der Baustelle (§2 Abs.4): JA
Koordinator (§3 Abs.1): NEIN
Unterlage (§3 Abs.2 Nr.3): NEIN
Art der Arbeiten: Besonders gefährliche Arbeiten (Anhang II): JA
Berücksichtigung der allg. Grundsätze nach § 4 ArbSchG bei der Planung (§2 Abs.1): JA
Vorankündigung (§2 Abs.3): JA
SiGe-Plan: NEIN
Unterrichtung zu den Umständen auf dem Gelände der Baustelle (§2 Abs.4): JA
Koordinator (§3 Abs.1): NEIN
Unterlage (§3 Abs.2 Nr.3): NEIN
Art der Arbeiten: Besonders gefährliche Arbeiten (Anhang II): NEIN
Berücksichtigung der allg. Grundsätze nach § 4 ArbSchG bei der Planung (§2 Abs.1): JA
Vorankündigung (§2 Abs.3): NEIN
SiGe-Plan: NEIN
Unterrichtung zu den Umständen auf dem Gelände der Baustelle (§2 Abs.4): NEIN
Koordinator (§3 Abs.1): JA
Unterlage (§3 Abs.2 Nr.3): JA
Art der Arbeiten: Besonders gefährliche Arbeiten (Anhang II): JA
Berücksichtigung der allg. Grundsätze nach § 4 ArbSchG bei der Planung (§2 Abs.1): JA
Vorankündigung (§2 Abs.3): NEIN
SiGe-Plan: JA
Unterrichtung zu den Umständen auf dem Gelände der Baustelle (§2 Abs.4): NEIN
Koordinator (§3 Abs.1): JA
Unterlage (§3 Abs.2 Nr.3): JA
Art der Arbeiten: Besonders gefährliche Arbeiten (Anhang II): NEIN
Berücksichtigung der allg. Grundsätze nach § 4 ArbSchG bei der Planung (§2 Abs.1): JA
Vorankündigung (§2 Abs.3): JA
SiGe-Plan: JA
Unterrichtung zu den Umständen auf dem Gelände der Baustelle (§2 Abs.4): NEIN
Koordinator (§3 Abs.1): JA
Unterlage (§3 Abs.2 Nr.3): JA
Art der Arbeiten: Besonders gefährliche Arbeiten (Anhang II): JA
Berücksichtigung der allg. Grundsätze nach § 4 ArbSchG bei der Planung (§2 Abs.1): JA
Vorankündigung (§2 Abs.3): JA
SiGe-Plan: JA
Unterrichtung zu den Umständen auf dem Gelände der Baustelle (§2 Abs.4): NEIN
Koordinator (§3 Abs.1): JA
Unterlage (§3 Abs.2 Nr.3): JA
Hier ein paar Beispiele aus unserem Portfolio. Bei spezielleren Bereichen können Sie uns gerne ansprechen.
Damit Sie nicht nur unsere Namen kennen, sondern auch ein Bild dazu haben. Hier unser Team der SiGeKo Grübner GmbH
E-Mail: franke@sigeko-gruebner.de
Telefon: 0151 - 74 26 88 80
E-Mail: gruebner@sigeko-gruebner.de
Telefon: 0170 - 9 32 80 66
E-Mail: gerhard.buehler@sigeko-gruebner.de
Telefon: 0151 - 55 14 13 14
E-Mail: galica@sigeko-gruebner.de
Telefon: 02601 - 6 29 29 66
E-Mail: lehmann@sigeko-gruebner.de
Telefon: 0151 - 21 39 65 40
E-Mail: hassbach@sigeko-gruebner.de
Telefon: 01590 - 6 42 47 36
E-Mail: goebel@sigeko-gruebner.de
Telefon: 01515 - 9 86 81 45